Die Staffelung der Elternbeiträge ab 01. Januar 2018 gliedert sich nun auf wie folgt:
Buchungs- und Elternbeitragskategorien:
Grundbeitrag: Der Grundbeitrag richtet sich nach einer täglichen Betreuungszeit, die in der Buchungsvereinbarung vereinbart ist
Betreuungszeit |
Regelkind |
Kind unter 3 Jahren |
3-4 Stunden |
125,00 € |
170,00 € |
4-5 Stunden |
140,00 € |
190,00 € |
5-6 Stunden |
155,00 € |
210,00 € |
6-7 Stunden |
170,00 € |
230,00 € |
7-8 Stunden |
185,00 € |
250,00 € |
8-9 Stunden |
200,00 € |
270,00 € |
9-10 Stunden |
215,00 € |
290,00 € |
Betreuungszeit |
Krippenkind |
3-4 Stunden |
230,00 € |
4-5 Stunden |
255,00 € |
5-6 Stunden |
280,00 € |
6-7 Stunden |
305,00 € |
7-8 Stunden |
330,00 € |
8-9 Stunden |
355,00 € |
9-10 Stunden |
380,00 € |
Zusätzliche Leistungen:
Der Geschwisterbeitrag des zweiten Kindes reduziert sich in jeder Buchungskategorie um 25€.
Monatlich werden für Material-und Spielgeld 10,-€ entrichtet.
Monatlich wird für Tee- und Getränkegeld 2,50 € entrichtet.
Der Beitrag für das Mittagessen wird errechnet und von der Kita am Ende des Monats eingezogen. Das Mitteilen ist sehr unkompliziert: Die Eltern müssen am Tag bis 8.45 Uhr Bescheid geben, ob das Kind am Mittagessen teilnimmt.
Spätere Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden, damit die Küche kalkulieren kann. ODER: Eltern melden ihr Kind einmalig für die gesamte Zeit für das Mittagessen an.
Derzeit beträgt der Preis pro Mahlzeit 3,70 €.
Das Jugendamt übernimmt bei Geringverdienern, Wohngeldempfängern und Empfängern von Arbeitslosengeld II, aus sozialen Aspekten den Elternbeitrag und einen Zuschuss zum Mittagessen.
Sollten Sie dahingehend Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Stadtjugendamt an Fau Badum (0951-871547) oder an
Herrn Stöcklein (0951-871539).
Zudem wird ein Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit vom Staat
in Höhe von 100€ pro Kind/pro Monat mit einer Stichtagsregelung, welche an das
Kitajahr gekoppelt ist, übernommen.
Stichtagsregelung: Der Beitragszuschuss gilt immer ab dem 1. September des Kalenderjahres in dem das Kind drei Jahre alt wird.
Dieser Zuschuss wird bis zum Schuleintritt gezahlt.
Außerdem können Eltern von Krippenkindern, selbstständig einen Antrag
auf Krippengeld bei der Landesbehörde - Zentrum Bayern Familie Soziales,
beantragen.
https://www.zbfs.bayern.de/antraege.php