Die Staffelung der Elternbeiträge ab 01. Januar 2018 gliedert sich nun auf wie folgt:
Buchungs- und Elternbeitragskategorien:
Grundbeitrag: Der Grundbeitrag richtet sich nach einer täglichen Betreuungszeit, die in der Buchungsvereinbarung vereinbart ist
Betreuungszeit |
Regelkind |
Kind unter 3 Jahren |
3-4 Stunden |
107,50 € |
130,00 € |
4-5 Stunden |
112,50 € |
145,00 € |
5-6 Stunden |
117,50 € |
160,00 € |
6-7 Stunden |
122,50 € |
175,00 € |
7-8 Stunden |
127,50 € |
190,00 € |
8-9 Stunden |
132,50 € |
205,00 € |
9-10 Stunden |
137,50 € |
215.00 € |
Betreuungszeit |
Krippenkind |
3-4 Stunden |
200,00 € |
4-5 Stunden |
220,00 € |
5-6 Stunden |
240,00 € |
6-7 Stunden |
260,00 € |
7-8 Stunden |
280,00 € |
8-9 Stunden |
300,00 € |
9-10 Stunden |
320,00 € |
Zusätzliche Leistungen:
Der Geschwisterbeitrag des zweiten Kindes reduziert sich in jeder Buchungskategorie um 25€, der Beitrag des dritten Geschwisterkindes reduziert sich um insgesamt 50€.
Monatlich werden für Material-und Spielgeld 10,-€ entrichtet
Monatlich wird für Tee- und Getränkegeld 2,50 € entrichtet
Der Beitrag für das Mittagessen wird errechnet und von der Kita am Ende des Monats eingezogen. Das Mitteilen ist sehr unkompliziert: Die Eltern müssen am Tag bis 8.45 Uhr Bescheid geben, ob das Kind am Mittagessen teilnimmt.
Spätere Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden, damit die Küche kalkulieren kann. ODER: Eltern melden ihr Kind einmalig für die gesamte Zeit für das Mittagessen an.
Derzeit beträgt der Preis pro Mahlzeit 3,00 €.
Das Jugendamt übernimmt bei Geringverdienern aus sozialen Aspekten den Elternbeitrag und einen Zuschuss zum Mittagessen.
Kinder, die im letzten Jahr vor Schulbeginn in der Kita sind, werden von der Regierung mit
50 € bezuschusst. Dieser Betrag wird von der Kita zugewiesen. Ab 2018 werden die Träger keine freiwillige Förderung der Stadt Bamberg mehr erhalten.
Die Kita meldet die schulpflichtigen Kinder. Bei den Kindern, die Eltern vorzeitig einschulen wollen, (Stichzeitpunkt nach dem 30. September des Kitajahres) müssen Eltern von der Schule ein Bewilligungsschreiben an den Kindergarten vorlegen. Erst dadurch kann der Regierungszuschuss gewährt werden.